Gerald Kapounek
Lichtenauergasse 11/20
1020 Wien, Österreich
Mobil: +43 (664) 2304505
Mail: gerald@kapounek.photo
Impressum
Angaben gemäß Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut $25 Mediengesetz
Gerald Kapounek - Portraitfotografie und Fotoworkshops
Gerald Kapounek
Lichtenauergasse 11/20
1020 Wien
Österreich
Unternehmensgegenstand: Berufsfotografie
UID-Nummer: ATU77074434
GLN: 9110029540027
GISA: 33256306
Telefon: +43 (664) 2304505
E-Mail: gerald@kapounek.photo
Mitglied bei: WKO, ÖVF
Berufsrecht: Gewerbeordnung: siehe https://www.ris.bka.gv.at/
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien
Berufsbezeichnung: Fotograf
Verleihungsstaat: Österreich
EU-Streitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchte ich dich über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren. Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten findest du oberhalb im Impressum. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich nicht bereit oder verpflichtet bin, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Du kannst die von dir abgegebenen Einwilligungen jederzeit widerrufen und zudem einen Widerspruch gegen die Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Art. 21 DSGVO einlegen. Du kannst deinen Widerspruch auch über die Einstellungen deines Browsers erklären, z.B. durch Deaktivierung der Verwendung von Cookies (wobei dadurch auch die Funktionalität meiner Online-Dienste eingeschränkt sein kann). Ein Widerspruch gegen die Verwendung von Cookies zu Online-Marketing-Zwecken wird auch auf den Websites https://optout.aboutads.info und https://www.youronlinechoices.com/ erklärt.
Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
Der Zugriff auf mein Onlineangebot wird in Form von so genannten "Server-Logfiles" protokolliert. Zu den Serverlogfiles können die Adresse und Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, des von dir verwendeten Betriebssystems, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören. Die Serverlogfiles können zum einen zu Zwecken der Sicherheit eingesetzt werden, z.B. um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken) und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Löschung von Daten: Logfile-Informationen werden für die Dauer von maximal 30 Tagen gespeichert und danach gelöscht oder anonymisiert. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Webanalyse, Monitoring und Optimierung
Die Webanalyse (auch als "Reichweitenmessung" bezeichnet) dient der Auswertung der Besucherströme meines Onlineangebotes und kann Verhalten, Interessen oder demographische Informationen zu den Besuchern, wie z.B. das Alter oder das Geschlecht, als pseudonyme Werte umfassen. Mit Hilfe der Reichweitenanalyse kann ich z.B. erkennen, zu welcher Zeit mein Onlineangebot oder dessen Funktionen oder Inhalte am häufigsten genutzt werden oder zur Wiederverwendung einladen. Ebenso kann ich nachvollziehen, welche Bereiche der Optimierung bedürfen.
Neben der Webanalyse kann ich auch Testverfahren einsetzen, um z.B. unterschiedliche Versionen meines Onlineangebotes oder seiner Bestandteile zu testen und optimieren.
Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, können zu diesen Zwecken Profile, d.h. zu einem Nutzungsvorgang zusammengefasste Daten angelegt und Informationen in einem Browser, bzw. in einem Endgerät gespeichert und aus diesem ausgelesen werden. Zu den erhobenen Angaben gehören insbesondere besuchte Webseiten und dort genutzte Elemente sowie technische Angaben, wie der verwendete Browser, das verwendete Computersystem sowie Angaben zu Nutzungszeiten. Sofern du dich in die Erhebung deiner Standortdaten mir gegenüber oder gegenüber den Anbietern der von mir eingesetzten Dienste einverstanden erklärt hast, können auch Standortdaten verarbeitet werden.
Es werden ebenfalls die zugreifenden IP-Adressen gespeichert. Jedoch nutze ich ein IP-Masking-Verfahren zur Pseudonymisierung durch Kürzung der IP-Adresse. Generell werden die im Rahmen von Webanalyse, A/B-Testings und Optimierung keine Klardaten (wie z.B. E-Mail-Adressen oder Namen) gespeichert, sondern Pseudonyme. D.h. ich als auch die Anbieter der eingesetzten Software kennen nicht deine tatsächliche Identität, sondern nur den für Zwecke der jeweiligen Verfahren in deren Profilen gespeicherten Angaben.
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Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).
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Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
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Zwecke der Verarbeitung: Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher); Profile mit nutzerbezogenen Informationen (Erstellen von Nutzerprofilen); Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies); Bereitstellung meines Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
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Sicherheitsmaßnahmen: IP-Masking (Pseudonymisierung der IP-Adresse).
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Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
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Google Analytics: Webanalyse, Reichweitenmessung sowie Messung von Nutzerströmen; Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO); Website: https://marketingplatform.google.com/intl/de/about/analytics/; Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy; Auftragsverarbeitungsvertrag: https://business.safety.google/adsprocessorterms; Standardvertragsklauseln (Gewährleistung Datenschutzniveau bei Verarbeitung in Drittländern): https://business.safety.google/adsprocessorterms; Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Opt-Out-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de, Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen: https://adssettings.google.com/authenticated; Weitere Informationen: https://privacy.google.com/businesses/adsservices (Arten der Verarbeitung sowie der verarbeiteten Daten).
Präsenz in sozialen Netzwerken (Social Media)
Ich betreibe Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und verarbeite in diesem Rahmen Nutzerdaten, um mit den dort aktiven Nutzern zu kommunizieren oder um Informationen über mich anzubieten.
Ich weise darauf hin, dass dabei Daten außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für dich Risiken ergeben, weil so z.B. die Durchsetzung deiner Rechte erschwert werden könnte.
Ferner werden deine Daten innerhalb sozialer Netzwerke im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z.B. anhand Deines Nutzungsverhaltens und sich daraus ergebender Interessen Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z.B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der sozialen Netzwerke zu schalten, die mutmaßlich deinen Interessen entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf deinem Rechnern gespeichert, in denen dein Nutzungsverhalten und deine mutmaßlichen Interessen gespeichert werden. Ferner können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von dir verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere, wenn du Mitglied der jeweiligen Plattformen bist und bei diesen eingeloggt bist).
Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) verweise ich auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke. Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Betroffenenrechten weise ich darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur die Anbieter haben jeweils Zugriff auf deine Daten und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben. Solltest du dennoch Hilfe benötigen, dann kannst du dich an mich wenden.
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Verarbeitete Datenarten: Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern); Inhaltsdaten (z.B. Eingaben in Onlineformularen); Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).
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Betroffene Personen: Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
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Zwecke der Verarbeitung: Kontaktanfragen und Kommunikation; Feedback (z.B. Sammeln von Feedback via Online-Formular); Marketing.
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Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
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Instagram: Soziales Netzwerk; Dienstanbieter: Meta Platforms Irland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://www.instagram.com; Datenschutzerklärung: https://instagram.com/about/legal/privacy.
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Facebook-Seiten: Profile innerhalb des sozialen Netzwerks Facebook – ich bin gemeinsam mit Meta Platforms Ireland Limited für die Erhebung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) deiner Daten meiner Facebook-Seite (sog. "Fanpage") verantwortlich. Zu diesen Daten gehören Informationen zu den Arten von Inhalten, die Du Dir ansiehst oder mit denen Du interagierst, oder die von Dir vorgenommenen Handlungen (siehe unter „Von dir und anderen getätigte und bereitgestellte Dinge“ in der Facebook-Datenrichtlinie: https://www.facebook.com/policy), sowie Informationen über die von Dir genutzten Geräte (z. B. IP-Adressen, Betriebssystem, Browsertyp, Spracheinstellungen, Cookie-Daten; siehe unter „Geräteinformationen“ in der Facebook-Datenrichtlinie: https://www.facebook.com/policy). Wie in der Facebook-Datenrichtlinie unter „Wie verwenden wir diese Informationen?“ erläutert, erhebt und verwendet Facebook Informationen auch, um Analysedienste, so genannte "Seiten-Insights", für Seitenbetreiber bereitzustellen, damit diese Erkenntnisse darüber erhalten, wie Personen mit ihren Seiten und mit den mit ihnen verbundenen Inhalten interagieren. Ich habe mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen ("Informationen zu Seiten-Insights", https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z.B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Deine Rechte (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde) werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt. Weitere Hinweise finden sich in den "Informationen zu Seiten-Insights" (https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data); Dienstanbieter: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://www.facebook.com; Datenschutzerklärung: https://www.facebook.com/about/privacy; Standardvertragsklauseln (Gewährleistung Datenschutzniveau bei Verarbeitung in Drittländern): https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum; Weitere Informationen: Vereinbarung gemeinsamer Verantwortlichkeit: https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data. Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich auf die Erhebung durch und Übermittlung von Daten an Meta Platforms Ireland Limited, ein Unternehmen mit Sitz in der EU. Die weitere Verarbeitung der Daten liegt in der alleinigen Verantwortung von Meta Platforms Ireland Limited, was insbesondere die Übermittlung der Daten an die Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc. in den USA betrifft (auf der Grundlage der zwischen Meta Platforms Ireland Limited und Meta Platforms, Inc. geschlossenen Standardvertragsklauseln).
Deine Rechte
Dir stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn du glaubst, dass die Verarbeitung deiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder deine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kannst du dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Beantwortung von Anfragen zum Datenschutz
Ich ersuche dich deine Anfrage schriftlich oder per E-Mail mit einer beigelegten Ausweiskopie an mich zu senden. Ich werde deine Anfrage dann entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bearbeiten. Du erreichst mich unter folgenden Kontaktdaten:
Gerald Kapounek
Lichtenauergasse 11/20
1020 Wien
Tel. +43 (664) 2304505
E-Mail: gerald@kapounek.photo
Änderungen dieser Datenschutzinformation
Ich behalte mir das Recht vor, die Datenschutzrichtlinie nach Bedarf anzupassen. Aktueller Stand: 11. August 2022
Hinweis: Diese Datenschutzerklärung wurde auf Basis des Dokuments https://rsv-fotografen.at/wp-content/uploads/2018/09/33.-Informationsschreiben-Website.pdf des Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs sowie auf Basis des Dokuments https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/it-dienstleistung/musterformular-datenschutzerklaerung.docx der österreichischen Wirtschaftskammer erstellt.
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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
von Berufsfotograf Gerald Kapounek, Stand 11. August 2022
Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Konsumenten). Verbraucher iSd § 1 KSchG ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern gelangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensgeschäfte zur Anwendung.
Der Fotograf schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen des Fotografen nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Aus dem Umstand, dass der Fotograf einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).
Angebot, Vertragsabschluss
Die Angebote des Fotografen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.
Die Erteilung eines Auftrags an den Fotografen kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Fotograf übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags einen Vertrag oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird. (Fakultativ bei Möglichkeit der Onlinebestellung von Lichtbildern.)
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lichtbilder und/oder Filmwerke einschließlich der in § 42 UrhG normierten Nutzungsrechte zu erwerben. Darüberhinausgehende Nutzungsrechte müssen mit dem Fotografen gesondert vereinbart werden. Das Angebot des Fotografen ist rechtsverbindlich. Der Kaufvertrag kommt durch Einlangen der Bestellung beim Fotografen zustande. Der Fotograf stellt die vertragsgegenständlichen Produkte nach Zahlungseingang entweder durch Übersendung an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder als Download-Datei zur Verfügung.
Leistungserbringung, Nutzungsbewilligung
Der Fotograf kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
Vom Fotografen genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen den Fotografen hergeleitet werden.
Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Vertragspartner – sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft handelt – bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Anspruch auf Ersatz des durch verschuldete Nichterfüllung verursachten Schadens unberührt.
Ist die Erfüllung zu einer festbestimmten Zeit oder binnen einer festbestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt bedungen und gerät der Fotograf in Verzug, so gilt der Vertrag ohne weiteres Zutun als aufgelöst, sofern der Vertragspartner dem Fotografen nicht umgehend mitteilt, auf die Vertragserfüllung weiterhin zu bestehen. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich geschützten Werkes, unabhängig ob in Papierform oder digital, erwirbt der Vertragspartner eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Vertrag angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Vertragspartners und nicht für Werbezwecke als erteilt. Darüber hinaus ist der Vertragspartner iSd § 42 UrhG jedenfalls berechtigt, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen und privaten Gebrauch herzustellen.
Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.
Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Werknutzungsentgelts (vgl. Punkt 6.2.) und unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Herstellerbezeichnung/ Namensnennung gemäß Absatz „Urheberrechtliche Bestimmungen“ als erteilt.
Urheberrechtliche Bestimmungen
Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zulässig (vgl. Punkt 3.6.). § 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.
Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern/Filmen in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern, ist nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner gestattet. Das Recht, eine Sicherungskopie herzustellen, bleibt hiervon unberührt.
Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) Gerald Kapounek, <Jahreszahl der ersten Veröffentlichung>. Dies gilt ebenfalls bei Posts in sozialen Medien. Alternativ ist das Profil des Fotografen (Instagram: @gerald.kapounek) im Bild zu verlinken. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
Jede Veränderung des Lichtbilds (z.B.: Bildbeschnitt, Filter, inhaltsverändernde Bearbeitung) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem – dem Fotografen bekannten – Vertragszweck erforderlich sind.
Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Blu-rays, DVDs) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.
Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Maßgabe der §§ 81ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Fotografen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs 2 UrhG) unbeschadet eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs 1 UrhG) zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu.
Eigentum am Filmmaterial und den Bilddateien, Kennzeichnung Archivierung
Analoge Fotografie: Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Diapositive werden – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist – dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 3.6. zur Verfügung gestellt.
Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 3.6. besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner einvernehmlich festzusetzende Auswahl der hergestellten Bilddateien.
Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc.) bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung bei jeder Art von Datenübertragung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von mindestens einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
Entgelt (Werklohn, Honorar)
Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen für seine Leistungen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu.
Der Fotograf hat einerseits Anspruch auf ein Aufnahmehonorar, welches auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zusteht, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. Darüber hinaus steht dem Fotografen beim Verkauf von Lichtbildern/Filmen ein Verkaufsentgelt und für die Erteilung einer über § 42 UrhG hinausgehenden Nutzungsbewilligung gesondert ein Werknutzungsentgelt (Lizenzhonorar) in vereinbarter Höhe zu.
Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen für Requisiten, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen bzw. Besprechungsaufwand.
Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu.
Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich „ab Werk“ sowie bei Versand der Ware zuzüglich einer Versand- und Verpackungspauschale.
Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz nicht ausgewiesen.
Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.
An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist der Fotograf nicht gebunden.
Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen.
Zahlung
Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Wurde ein Zahlungsziel vereinbart, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 10 Werktagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei einlangend beim Fotografen zur Zahlung fällig.
Der Fotograf ist berechtigt, vor Beginn der Auftragsausführung vom Auftraggeber die Leistung einer Akontozahlung zu fordern sowie bei Aufträgen über teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen.
Der Fotograf ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf anlaufenden Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, dem Fotografen sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen den Fotografen nur dann berechtigt, wenn dieser zahlungsunfähig ist und die Forderung des Vertragspartners in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder vom Fotografen anerkannt wurde.
Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
Gesetzliches Rücktrittsrecht
Gemäß § 11 FAGG kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Näheres zur Ausübung des Rücktrittsrechts und den Folgen des Rücktritts ist der gesondert veröffentlichen Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen bzw. der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsaufträge zu entnehmen.
In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen:
-
bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
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bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
-
bei Verträgen über Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
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bei Verträgen über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
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bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 – noch vor Ablauf der Rücktritts- /Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat.
Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und den Fotografen nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Vertragspartner hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) und die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen (z.B. Modelle) zu sorgen. Der Fotograf gewährleistet die Zustimmung von Berechtigten, insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 3.6.).
Schad- und Klagsloshaltung: Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Fotografen vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw. des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw. gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Dies gilt insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.
Im Falle der Beauftragung des Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert der Vertragspartner, dass er die hierzu erforderlichen Rechte besitzt und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, bereitgestellte Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung durch den Fotografen nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Vertragspartners.
Annahmeverzug, Rücktritt des Vertragspartners
Wird die Leistung vom Vertragspartner zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort nicht angenommen bzw. die Leistungserbringung des Fotografen verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug. In diesem Fall ist der Fotograf berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Fotograf ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw. Teilzahlungen) verstößt. Der Vertragspartner hat dem Fotografen jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen (Kosten für Studiomiete, Reisekosten, spezielles Equipment etc.).
Bei Annahmeverzug hat der Vertragspartner allfällige Lagerkosten sowie die Kosten für die erfolglose An- und Ablieferung zu tragen. Trifft den Vertragspartner ein Verschulden am Annahmeverzug hat er dem Fotografen darüber hinaus den ihm durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Vertragspartner trägt auch die Gefahr der Lagerung.
Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. massive Beeinträchtigung aus Gründen der Wetterlage wie Sturm, Starkregen, heftiger Schneefall) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen. Ein neuer Termin wird 2 Tage vor dem ursprünglichen Termin einvernehmlich vereinbart.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleibt die Ware im Eigentum des Fotografen. Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Vertragspartner untersagt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Fotografen vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit dieser unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in seinem Eigentum stehende Waren übernehmen kann.
Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist der Fotograf berechtigt, Rückgabe der Ware bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort fällig.
Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer der Fotograf erklärt den Rücktritt vom Vertrag schriftlich.
Gewährleistung
Ein Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners auslösender Mangel liegt nur bei Abweichung des Fotografen vom vertraglich Geschuldeten vor. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Darüberhinausgehende Garantieversprechen werden vom Fotografen nicht übernommen. Für Erfüllungshandlungen des Fotografen, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des Vertragspartners beruhen bzw. für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Handhabung hervorgerufen werden, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Vertragspartner.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an den Fotografen auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Waren hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
Die Abtretung der Mängelansprüche des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
Schadenshaftung
Der Fotograf haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an vom Vertragspartner zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind.
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.
Letzter Absatz gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen sowie bei Einwirkung von außen, höherer Gewalt oder Krankheit des Fotografen, weiters bei Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
Abtretung
Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.
Datenschutz
Der Vertragspartner nimmt, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat: Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:
Zweck der Datenverarbeitung: Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Fotografen.
Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Der Fotograf verarbeitet folgende personenbezogenen Daten: Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung, Kreditkartendaten und Bilddaten.
Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners: Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur solange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise als notwendig erachtet wird, um die vertraglich vereinbarten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.
Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten: Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt:
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zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten;
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die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen;
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vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
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unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen;
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Datenübertragbarkeit zu verlangen;
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die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen; und
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bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.
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Kontaktdaten des Verantwortlichen: Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und schriftlich bekannten Fotografen wenden.
Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Hinweis: diese AGB wurden auf Basis des Dokuments https://rsv-fotografen.at/wp-content/uploads/2020/11/AGB-f%C3%BCr-Verbrauchergesch%C3%A4fte.pdf des Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs (Stand 6. Februar 2021) sowie auf Basis der Muster AGB des Dokuments https://www.wko.at/service/agb/agb-fotografen-verbrauchergeschaefte.docx der österreichischen Wirtschaftskammer (Stand 31. Juli 2022) erstellt.
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